Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebührenhöhe bestimmt sich einerseits nach dem Gebührenstreitwert und andererseits nach der jeweiligen Nummer im Vergütungsverzeichnis.
In bestimmten Fällen reichen die gesetzlichen Gebühren nicht aus, um den Aufwand für eine qualitativ hochwertige Arbeit abzudecken. In diesen Fällen schließen wir eine individuelle Vergütungsvereinbarung, mit welcher das Honorar pauschal oder nach der Berechnung eines Stundensatzes festgelegt wird.
Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung übernehmen wir.
Selbstverständlich werden Sie auch als Bedürftige beraten und vertreten, wenn Sie für die Verfolgung Ihrer Rechte Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder (außergerichtlich) Beratungshilfe in Anspruch nehmen.