HINZ.RÖTTIG RECHTSANWÄLTE

Hono­rar

Die Ver­gü­tung rich­tet sich nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG). Die Gebüh­ren­hö­he bestimmt sich einer­seits nach dem Gebüh­ren­streit­wert und ande­rer­seits nach der jewei­li­gen Num­mer im Ver­gü­tungs­ver­zeich­nis.

In bestimm­ten Fäl­len rei­chen die gesetz­li­chen Gebüh­ren nicht aus, um den Auf­wand für eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Arbeit abzu­de­cken. In die­sen Fäl­len schlie­ßen wir eine indi­vi­du­el­le Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung, mit wel­cher das Hono­rar pau­schal oder nach der Berech­nung eines Stun­den­sat­zes fest­ge­legt wird.

Die Kor­re­spon­denz mit Ihrer Recht­schutz­ver­si­che­rung über­neh­men wir.

Selbst­ver­ständ­lich wer­den Sie auch als Bedürf­ti­ge bera­ten und ver­tre­ten, wenn Sie für die Ver­fol­gung Ihrer Rech­te Pro­zess­kos­ten­hil­fe, Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe oder (außer­ge­richt­lich) Bera­tungs­hil­fe in Anspruch neh­men.

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Bei allen Fragen rund  um die Themen Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht oder Familienrecht können Sie sich jederzeit an uns wenden. Nutzen Sie dafür unser praktisches Kontaktformular oder die anderen Kontaktmöglichkeiten auf folgender Seite.