Erfahrungen & Bewertungen zu Hinz Röttig Rechtsanwälte

HINZ.RÖTTIG RECHTSANWÄLTE

Straf­recht

Wenn sich ein Straf­ver­fah­ren ankün­digt, wird die­se Tat­sa­che für die Betrof­fe­nen meist zu einer sehr belas­ten­den und teil­wei­se sogar exis­tenz­be­dro­hen­den Situa­ti­on. Dies gilt glei­cher­ma­ßen für den Beschul­dig­ten wie auch für des­sen Ange­hö­ri­ge – ins­be­son­de­re wenn es zur Anord­nung einer Unter­su­chungs­haft kommt.

Im Straf­ver­fah­ren machen Beschul­dig­te auf­grund der Aus­nah­me­si­tua­ti­on und man­gels bes­se­ren Wis­sens häu­fig Feh­ler, die sich spä­ter nur schwer kor­ri­gie­ren las­sen. Wenn Sie selbst betrof­fen sind, las­sen Sie sich mög­lichst bereits wäh­rend der ers­ten Ver­neh­mung durch die Poli­zei, die Staats­an­walt­schaft oder die Ord­nungs­be­hör­de anwalt­lich ver­tre­ten. Eini­ge der ent­schei­den­den Wei­chen­stel­lun­gen erfol­gen bereits im Ermitt­lungs­ver­fah­ren.

Wenn Sie recht­zei­tig einen spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt ein­schal­ten, kann die­ser oft ver­hin­dern, dass Buß­gel­der, Geld­stra­fen oder sogar Frei­heits­stra­fen gegen Sie ver­hängt wer­den bzw. eine gerin­ge­re Sank­ti­on errei­chen. Sta­tis­tisch belegt ist dar­über hin­aus, dass die früh­zei­ti­ge Ein­schal­tung eines Straf­ver­tei­di­gers die Dau­er einer Zwangs­maß­nah­me (z.B. Unter­su­chungs­haft) ver­kürzt und im Fal­le einer Ver­ur­tei­lung posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf das Straf­maß hat.

Grund­sätz­lich soll­ten Sie bei jedem dro­hen­den Straf­ver­fah­ren fol­gen­des berück­sich­ti­gen: Kon­tak­tie­ren Sie mich so früh wie mög­lich und machen Sie ohne Rück­spra­che kei­ne Anga­ben zur Sache.

Wir unter­stüt­zen Sie in fol­gen­den Gebie­ten des Straf­rechts und des Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts:

    Kapi­tal­ver­bre­chen

    Tötungs­de­lik­te und ande­re Gewalt­kri­mi­na­li­tät

    Ver­mö­gens­de­lik­te

    Dieb­stahl, Raub, Urkun­den­de­lik­te etc.

    Wirt­schafts­straf­sa­chen, ins­be­son­de­re Insol­venz­straf­sa­chen

    z.B. Insol­venz­ver­schlep­pung, Bank­rott, Ver­let­zung der Buch­füh­rungs­pflicht, Vor­ent­hal­ten und Ver­un­treu­en von Arbeits­ent­gelt

    Jugend­straf­sa­chen
    Steu­er­straf­sa­chen
    Betäu­bungs­mit­tel­straf­sa­chen
    Sexu­al­straf­sa­chen
    Ver­kehrs­straf­sa­chen und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten
    Revi­sio­nen in Straf­sa­chen

    (ggf. unter Hin­zu­zie­hung eines auf Revi­si­ons­recht spe­zia­li­sier­ten Kol­le­gen

    SPRECHEN SIE UNS AN!

    Bei allen Fragen rund  um die Themen Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht oder Familienrecht können Sie sich jederzeit an uns wenden. Hier finden Sie alle Kontaktinformationen.