HINZ.RÖTTIG RECHTSANWÄLTE

Fami­li­en­recht

Fami­li­en­recht bedeu­tet lei­der viel zu oft: Extrem emo­tio­na­le Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Men­schen, die sich ein­mal sehr nahe stan­den.

Um hier recht­zei­tig grö­ße­ren Scha­den abzu­wen­den, ist juris­ti­sche Hil­fe­stel­lung schon in einer frü­hen  Pha­se gefragt. Durch man­geln­de Kennt­nis über juris­ti­sche Zusam­men­hän­ge ent­brennt so man­cher Streit an ver­meint­li­chen Fak­ten, die kei­ne sind. Ob Ehe­ver­trag, Tren­nung und Ehe­schei­dung oder Fra­gen zu Zuge­winn, Unter­halt, Umgang und Sor­ge­recht – hier ist anwalt­li­cher Rat gefragt und stets hilf­reich, bevor Emo­tio­nen eska­lie­ren.

Zudem ist es wich­tig, bestimm­te Fris­ten nicht zu ver­säu­men, um damit die eige­ne Rechts­po­si­ti­on so gut wie mög­lich zu sichern. Zu der anwalt­li­chen Tätig­keit kann es auch gehö­ren, Man­dan­ten dar­über zu bera­ten, dass es sinn­voll sein kann, alle nicht genau quan­ti­fi­zier­ba­ren For­de­run­gen bereits vor einer etwa­igen Kla­ge­er­he­bung zu klä­ren. Dies ist regel­mä­ßig bei Din­gen des pri­va­ten Umfelds der Fall. Gera­de im Fami­li­en­recht ist daher nicht nur das fach­li­che Wis­sen eines Anwalts gefragt, son­dern auch eine umfas­sen­de Bera­tung auf Basis sozia­ler Kom­pe­ten­zen und Gespür für die see­li­sche Situa­ti­on der Man­dan­ten. Erst wenn die Gegen­sei­te sich gegen­über berech­tig­ten For­de­run­gen mei­ner Man­dan­ten sperrt, steht die Streit­schlich­tung vor Gericht an.

 

    Typi­sche fami­li­en­recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten:

    • Ehe­ver­trä­ge
    • Part­ner­schafts­ver­trä­ge für nicht­ehe­li­che Lebens­ge­mein­schaf­ten
    • Ehe­schei­dung und Schei­dungs­fol­gen
    • Zuge­winn­aus­gleich
    • Aus­ein­an­der­set­zung von Mit­ei­gen­tum an Grund­stü­cken und Eigen­tums­woh­nun­gen
    • Schei­dungs­ver­ein­ba­run­gen, Tren­nungs­ver­ein­ba­run­gen
    • Unter­halts­fra­gen (Vor­fra­gen der Ein­kom­menser­mitt­lung und Ver­mö­gens­ver­wer­tung, Tren­nungs­un­ter­halt, nach­ehe­li­cher Ehe­gat­ten­un­ter­halt, Kin­des­un­ter­halt, unter­halts­recht­li­che Aus­kunfts­an­sprü­che)
    • Sor­ge­recht und Umgangs­recht
    • Adop­ti­ons­ver­fah­ren

    Unser Spek­trum im Fami­li­en­recht umfasst alle rele­van­ten Berei­che. In jedem Fall emp­feh­len wir Ihnen, sich per­sön­lich oder per E‑Mail mit der Kanz­lei in Ver­bin­dung zu set­zen, so kön­nen wir kon­kret und indi­vi­du­ell auf Ihre Vor­stel­lun­gen reagie­ren.

    SPRECHEN SIE UNS AN!

    Bei allen Fragen rund  um die Themen Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht oder Familienrecht können Sie sich jederzeit an uns wenden. Nutzen Sie dafür unser praktisches Kontaktformular oder die anderen Kontaktmöglichkeiten auf folgender Seite.