Wir unterstützen Sie als Insolvenzgläubiger, als Insolvenzschuldner und als sonstigen Beteiligten im Insolvenzverfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter/ Treuhänder und dem Insolvenzgericht. Ganz gleich, ob Sie einen Insolvenzantrag stellen oder als Gläubiger Ihre Rechte im Insolvenzverfahren weiterverfolgen wollen.
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Insbesondere beraten und vertreten wir Sie in folgenden Angelegenheiten:
- m Vorfeld und nach dem Stellen eines Insolvenzantrags
- Überprüfung von Entscheidungen des Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichts vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten
- Abwehr insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche sowie von Haftungsansprüchen gegenüber Organen einer Gesellschaft
- Anmeldung und ggf. klageweise Durchsetzung von Insolvenzforderungen
- Vertretung im Verbraucherinsolvenzverfahren (u.a. Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan)
Verständlich – transparent – „eine Quote“ . Diese drei Schlagworte hören wir von Betroffenen, die mit dem Insolvenzrecht in Berührung kommen, nur sehr selten.
Das Insolvenzrecht ist eine besondere Form des Zwangsvollstreckungsverfahrens und in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Insolvenz bezeichnet einen Umstand, bei welchem alle Gläubiger eines Schuldners zusammenkommen, um sich dessen verbliebene Vermögenswerte zu teilen. Der Gesetzgeber bezweckt mit dem Insolvenzverfahren eine gleichmäßige Befriedigung aller Insolvenzgläubiger.
Das Insolvenzverfahren wird ausschließlich durch einen Antrag eines Insolvenzgläubigers oder des Insolvenzschuldners eingeleitet. Im Zusammenhang mit der Insolvenzantragstellung kann das Insolvenzgericht Anordnungen treffen, um das Vermögen des Insolvenzschuldners vor dessen Gläubigern, aber auch vor dem Schuldner zu schützen. Es kommt zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn das Verfahren zulässig ist und ein Insolvenzgrund vorliegt. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter/ Treuhänder ein. Dessen Aufgabe besteht darin, durch eine Anreicherung der Insolvenzmasse eine zügige und bestmögliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu erzielen. Dazu zählt auch die Sanierung des Unternehmens.
Die Realität sieht leider anders aus. Es ist zu hören, dass einzelne Insolvenzverwalterbüros nicht erreichbar sind, keine Rückrufe erfolgen und Beteiligte im Insolvenzverfahren „von oben herab“ behandelt werden. Quoten nach langer Verfahrensdauer nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich gezahlt werden und eine Mehrung der Insolvenzmasse durch Sanierung des Unternehmens noch zu wenig erfolgt.
Erfahrungsgemäß sollten Sie frühzeitig den Rat eines im Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalts hinzuziehen, um zu Beginn eines Insolvenzverfahrens die Weichen für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte oder die Abwehr unberechtigter Forderungen des Insolvenzverwalters richtig zu stellen. Dabei kann besonders Rechtsanwalt Karsten Hinz seine Erfahrung und Sichtweise, welche er während seiner früheren Tätigkeit für mehrere Insolvenzverwalter sammelte, gewinnbringend für Sie einbringen.