Erfahrungen & Bewertungen zu Hinz Röttig Rechtsanwälte

HINZ.RÖTTIG RECHTSANWÄLTE

Insol­venz­recht

Wir unter­stüt­zen Sie als Insol­venz­gläu­bi­ger, als Insol­venz­schuld­ner und als sons­ti­gen Betei­lig­ten im Insol­venz­ver­fah­ren gegen­über dem Insolvenzverwalter/ Treu­hän­der und dem Insol­venz­ge­richt. Ganz gleich, ob Sie einen Insol­venz­an­trag stel­len oder als Gläu­bi­ger Ihre Rech­te im Insol­venz­ver­fah­ren wei­ter­ver­fol­gen wol­len.

Neh­men Sie gern Kon­takt zu uns auf! Ins­be­son­de­re bera­ten und ver­tre­ten wir Sie in fol­gen­den Ange­le­gen­hei­ten:

  • m Vor­feld und nach dem Stel­len eines Insol­venz­an­trags
  • Über­prü­fung von Ent­schei­dun­gen des Insol­venz­ver­wal­ters und des Insol­venz­ge­richts vor und nach Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens
  • Gel­tend­ma­chung von Aus- und Abson­de­rungs­rech­ten
  • Abwehr insol­venz­recht­li­cher Anfech­tungs­an­sprü­che sowie von Haf­tungs­an­sprü­chen gegen­über Orga­nen einer Gesell­schaft
  • Anmel­dung und ggf. kla­ge­wei­se Durch­set­zung von Insol­venz­for­de­run­gen
  • Ver­tre­tung im Ver­brau­cher­insol­venz­ver­fah­ren (u.a. Erstel­lung eines außer­ge­richt­li­chen Schul­den­be­rei­ni­gungs­plan)

    Ver­ständ­lich – trans­pa­rent – „eine Quo­te“ . Die­se drei Schlag­wor­te hören wir von Betrof­fe­nen, die mit dem Insol­venz­recht in Berüh­rung kom­men, nur sehr sel­ten.

    Das Insol­venz­recht ist eine beson­de­re Form des Zwangs­voll­stre­ckungs­ver­fah­rens und in der Insol­venz­ord­nung (InsO) gere­gelt. Die Insol­venz bezeich­net einen Umstand, bei wel­chem alle Gläu­bi­ger eines Schuld­ners zusam­men­kom­men, um sich des­sen ver­blie­be­ne Ver­mö­gens­wer­te zu tei­len. Der Gesetz­ge­ber bezweckt mit dem Insol­venz­ver­fah­ren eine gleich­mä­ßi­ge Befrie­di­gung aller Insol­venz­gläu­bi­ger.

    Das Insol­venz­ver­fah­ren wird aus­schließ­lich durch einen Antrag eines Insol­venz­gläu­bi­gers oder des Insol­venz­schuld­ners ein­ge­lei­tet. Im Zusam­men­hang mit der Insol­venz­an­trag­stel­lung kann das Insol­venz­ge­richt Anord­nun­gen tref­fen, um das Ver­mö­gen des Insol­venz­schuld­ners vor des­sen Gläu­bi­gern, aber auch vor dem Schuld­ner zu schüt­zen. Es kommt zur Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens, wenn das Ver­fah­ren zuläs­sig ist und ein Insol­venz­grund vor­liegt. Mit der Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter/ Treu­hän­der ein. Des­sen Auf­ga­be besteht dar­in, durch eine Anrei­che­rung der Insol­venz­mas­se eine zügi­ge und best­mög­li­che Befrie­di­gung der Insol­venz­gläu­bi­ger zu erzie­len. Dazu zählt auch die Sanie­rung des Unter­neh­mens.

    Die Rea­li­tät sieht lei­der anders aus. Es ist zu hören, dass ein­zel­ne Insol­venz­ver­wal­ter­bü­ros nicht erreich­bar sind, kei­ne Rück­ru­fe erfol­gen und Betei­lig­te im Insol­venz­ver­fah­ren „von oben her­ab“ behan­delt wer­den. Quo­ten nach lan­ger Ver­fah­rens­dau­er nur im nied­ri­gen ein­stel­li­gen Pro­zent­be­reich gezahlt wer­den und eine Meh­rung der Insol­venz­mas­se durch Sanie­rung des Unter­neh­mens noch zu wenig erfolgt.

    Erfah­rungs­ge­mäß soll­ten Sie früh­zei­tig den Rat eines im Insol­venz­recht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walts hin­zu­zie­hen, um zu Beginn eines Insol­venz­ver­fah­rens die Wei­chen für eine erfolg­rei­che Durch­set­zung Ihrer Rech­te oder die Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen des Insol­venz­ver­wal­ters rich­tig zu stel­len. Dabei kann beson­ders Rechts­an­walt Kars­ten Hinz sei­ne Erfah­rung und Sicht­wei­se, wel­che er wäh­rend sei­ner frü­he­ren Tätig­keit für meh­re­re Insol­venz­ver­wal­ter sam­mel­te, gewinn­brin­gend für Sie ein­brin­gen.

    SPRECHEN SIE UNS AN!

    Bei allen Fragen rund  um die Themen Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht oder Familienrecht können Sie sich jederzeit an uns wenden. Hier finden Sie alle Kontaktinformationen.