HINZ.RÖTTIG RECHTSANWÄLTE

Insol­venz­recht

Wir unter­stüt­zen Sie als Insol­venz­gläu­bi­ger, als Insol­venz­schuld­ner und als sons­ti­gen Betei­lig­ten im Insol­venz­ver­fah­ren gegen­über dem Insolvenzverwalter/ Treu­hän­der und dem Insol­venz­ge­richt. Ganz gleich, ob Sie einen Insol­venz­an­trag stel­len oder als Gläu­bi­ger Ihre Rech­te im Insol­venz­ver­fah­ren wei­ter­ver­fol­gen wol­len.

Neh­men Sie gern Kon­takt zu uns auf! Ins­be­son­de­re bera­ten und ver­tre­ten wir Sie in fol­gen­den Ange­le­gen­hei­ten:

  • m Vor­feld und nach dem Stel­len eines Insol­venz­an­trags
  • Über­prü­fung von Ent­schei­dun­gen des Insol­venz­ver­wal­ters und des Insol­venz­ge­richts vor und nach Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens
  • Gel­tend­ma­chung von Aus- und Abson­de­rungs­rech­ten
  • Abwehr insol­venz­recht­li­cher Anfech­tungs­an­sprü­che sowie von Haf­tungs­an­sprü­chen gegen­über Orga­nen einer Gesell­schaft
  • Anmel­dung und ggf. kla­ge­wei­se Durch­set­zung von Insol­venz­for­de­run­gen
  • Ver­tre­tung im Ver­brau­cher­insol­venz­ver­fah­ren (u.a. Erstel­lung eines außer­ge­richt­li­chen Schul­den­be­rei­ni­gungs­plan)

    Ver­ständ­lich – trans­pa­rent – „eine Quo­te“ . Die­se drei Schlag­wor­te hören wir von Betrof­fe­nen, die mit dem Insol­venz­recht in Berüh­rung kom­men, nur sehr sel­ten.

    Das Insol­venz­recht ist eine beson­de­re Form des Zwangs­voll­stre­ckungs­ver­fah­rens und in der Insol­venz­ord­nung (InsO) gere­gelt. Die Insol­venz bezeich­net einen Umstand, bei wel­chem alle Gläu­bi­ger eines Schuld­ners zusam­men­kom­men, um sich des­sen ver­blie­be­ne Ver­mö­gens­wer­te zu tei­len. Der Gesetz­ge­ber bezweckt mit dem Insol­venz­ver­fah­ren eine gleich­mä­ßi­ge Befrie­di­gung aller Insol­venz­gläu­bi­ger.

    Das Insol­venz­ver­fah­ren wird aus­schließ­lich durch einen Antrag eines Insol­venz­gläu­bi­gers oder des Insol­venz­schuld­ners ein­ge­lei­tet. Im Zusam­men­hang mit der Insol­venz­an­trag­stel­lung kann das Insol­venz­ge­richt Anord­nun­gen tref­fen, um das Ver­mö­gen des Insol­venz­schuld­ners vor des­sen Gläu­bi­gern, aber auch vor dem Schuld­ner zu schüt­zen. Es kommt zur Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens, wenn das Ver­fah­ren zuläs­sig ist und ein Insol­venz­grund vor­liegt. Mit der Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter/ Treu­hän­der ein. Des­sen Auf­ga­be besteht dar­in, durch eine Anrei­che­rung der Insol­venz­mas­se eine zügi­ge und best­mög­li­che Befrie­di­gung der Insol­venz­gläu­bi­ger zu erzie­len. Dazu zählt auch die Sanie­rung des Unter­neh­mens.

    Die Rea­li­tät sieht lei­der anders aus. Es ist zu hören, dass ein­zel­ne Insol­venz­ver­wal­ter­bü­ros nicht erreich­bar sind, kei­ne Rück­ru­fe erfol­gen und Betei­lig­te im Insol­venz­ver­fah­ren „von oben her­ab“ behan­delt wer­den. Quo­ten nach lan­ger Ver­fah­rens­dau­er nur im nied­ri­gen ein­stel­li­gen Pro­zent­be­reich gezahlt wer­den und eine Meh­rung der Insol­venz­mas­se durch Sanie­rung des Unter­neh­mens noch zu wenig erfolgt.

    Erfah­rungs­ge­mäß soll­ten Sie früh­zei­tig den Rat eines im Insol­venz­recht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walts hin­zu­zie­hen, um zu Beginn eines Insol­venz­ver­fah­rens die Wei­chen für eine erfolg­rei­che Durch­set­zung Ihrer Rech­te oder die Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen des Insol­venz­ver­wal­ters rich­tig zu stel­len. Dabei kann beson­ders Rechts­an­walt Kars­ten Hinz sei­ne Erfah­rung und Sicht­wei­se, wel­che er wäh­rend sei­ner frü­he­ren Tätig­keit für meh­re­re Insol­venz­ver­wal­ter sam­mel­te, gewinn­brin­gend für Sie ein­brin­gen.

    SPRECHEN SIE UNS AN!

    Bei allen Fragen rund  um die Themen Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht oder Familienrecht können Sie sich jederzeit an uns wenden. Nutzen Sie dafür unser praktisches Kontaktformular oder die anderen Kontaktmöglichkeiten auf folgender Seite.