Die Betätigung in der freien Wirtschaft geht heutzutage mit einer Vielzahl gesetzlicher Verpflichtungen und strafrechtlicher Risiken einher. Aufgrund der meist sehr hohen Schadenssummen im Wirtschaftsstrafrecht, sind die zu erwartenden strafrechtlichen Sanktionen recht hoch. Auch berufsrechtliche Nebenfolgen bei einer Verurteilung gilt es dabei zu beachten, wie beispielsweise das Verbot zukünftiger Tätigkeit als Geschäftsführer oder Vorstand. Die wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalte sind meist sehr komplex, daher ist eine individuelle anwaltliche Betreuung und Beratung für eine effektive Verteidigung sehr wichtig.
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst ein breites Spektrum an Straftaten im Wirtschaftsleben, unter anderem:
- Unternehmensbezogene Ordnungswidrigkeiten
- Unterschlagung
- Betrug
- Untreue
- Strafrechtliche Präventivberatung (Compliance)
- Steuerstrafrecht
- Missbrauch von Kreditkarten
- Bestechung und Korruption
- Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz
- Insolvenzdelikte
Primäres Ziel einer Verteidigung ist die Abwendung strafrechtlicher Sanktionen. Lässt sich eine Anklage nicht mehr vermeiden, richtet sich die Verteidigung gegen die Strafhöhe und die Rechtsfolgen. Aber auch die Vermeidung von Image- und Reputationsverlust soll im Rahmen der Verteidigungsstrategie nicht zu kurz kommen, da gerade im Wirtschaftsleben ein solcher Verlust enorme Folgen nach sich ziehen kann.
Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der strafrechtlichen Präventivberatung, über Ordnungswidrigkeitsverfahren, bis hin zur Vertretung und Verteidigung im Strafverfahren. Kontaktieren Sie uns persönlich oder per E‑Mail und wir bieten Ihnen eine auf Ihren persönlichen Sachverhalt zugeschnittene Beratung und Betreuung.